Gesellschaftsrecht

Verwaltungsrecht Fehse Szabo

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Im BGB ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts geregelt. Am Meisten verbreitet ist die GbR im Freiberuflerbereich. Jedoch ist auch jede andere Selbständigkeit und Firma im Rahmen einer GbR organisierbar.

Die handelsrechtlichen Personengesellschaften sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Hierbei handelt sich um die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft.

Um die Haftung zu minimieren wird meist eine Kapitalgesellschaft gegründet. Das Recht der Kapitalgesellschaften ist in einzelnen Spezialgesetzen geregelt. Am meisten verbreitet ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und als Vorstufe die Unternehmergesellschaft (UG) aber auch die Aktiengesellschaft (AG) mit ihrer Sonderform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir Sie gern bei der richtigen Wahl der Rechtsform, der Formulierung des Gesellschaftsvertrags und dem Entwurf der erforderlichen Anstellungsverträge. Wir vertreten Unternehmen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern untereinander sowie zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern und der Überprüfung von Pflichtverletzungen der Geschäftsleitung und gegebenenfalls Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Damit runden wir unser Portfolio in Bezug einer vollständigen Unternehmensbetreuung ab.

Erst fragen, dann gründen!